
Der Kanton Zug hat eine «Pflicht zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten» per 1. Januar 2023 auf Verordnungsstufe festgelegt.
Vorgegeben ist der Output: Die installierte Leistung muss mindestens 10 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche betragen, höchstens verlang werde 30 Kilowatt, der Bau grösserer Anlage ist natürlich zulässig. Für den Bau der Anlagen zur Eigenstromerzeugung wird vom Bund eine Einmalvergütung ausgerichtet. Einzelne Zuger Gemeinden leisten zusätzliche Beiträge.
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Im Kanton Zug erhalten Sie vom Bund, dem Kanton sowie den meisten Gemeinden Fördergelder und Steuerersparnisse.