Haushaltungen im Kanton Zug müssen 2024 mehr für den Strom bezahlen. Ein durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4500 Kilowattstunden muss pro Monat 17.50 Franken mehr zahlen, was einem Aufschlag von 15,9 Prozent entspricht.
Weiter ins Feld geführt wurde von WWZ ein Kostenanstieg in den Vorliegernetzen, höhere Tarife der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid und die Kosten für die Winterstromreserve des Bundes.
Weiter steigt aber auch die Einspeisevergütung für Solarstrom bei WWZ auf 20,9 Rp./kWh.
Der Kanton Zug hat eine «Pflicht zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten» per 1. Januar 2023 auf Verordnungsstufe festgelegt.
Vorgegeben ist der Output: Die installierte Leistung muss mindestens 10 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche betragen, höchstens verlang werde 30 Kilowatt, der Bau grösserer Anlage ist natürlich zulässig. Für den Bau der Anlagen zur Eigenstromerzeugung wird vom Bund eine Einmalvergütung ausgerichtet. Einzelne Zuger Gemeinden leisten zusätzliche Beiträge.
Wir beraten Sie gerne bei der Planung Ihrer Solaranlage und beantragen Ihre Zuschüsse:
Im Kanton Zug erhalten Sie vom Bund, dem Kanton sowie den meisten Gemeinden Fördergelder und Steuerersparnisse.
Ab Januar 2023 wird zusätzlich zu den beiden bestehenden Fördermodellen, der Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) und der Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV), die hohe Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen (HEIV) eingeführt.
Im Rahmen einer hohen Einmalvergütung (HEIV) werden bis zu 60% der bei der Inbetriebnahme massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen erstattet. Folgende Bedingungen müssen für die Beantragung einer HEIV erfüllt sein:
Im Jahr 2023 ist für die hohe Einmalvergütung eine Vergütung in Höhe von 450 Franken pro installierter kW Leistung vorgesehen. Falls die PV-Anlage zusätzlich für einen Neigungswinkelbonus berechtigt ist, wird dieser Bonus zusätzlich vergütet.
Wurde für die Erstellung einer neuen Photovoltaikanlage oder für die erhebliche Erweiterung einer Anlage eine hohe Einmalvergütung gewährt, kann frühestens ein Jahr nach Inbetriebnahme dieser Anlage, für eine weitere Photovoltaikanlage ohne Eigenverbrauch auf demselben Grundstück eine hohe Einmalvergütung beantragt werden.
Bern, 17.03.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. März 2023 Änderungen der Energieverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung beschlossen. Diese Änderungen treten per 1. April 2023 in Kraft. Sie ermöglichen die Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Änderungen des Energiegesetzes, die seit dem 1. Oktober 2022 in Kraft sind (Dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter, Solaroffensive)
Mit den Änderungen des Energiegesetzes erleichtert das Parlament die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen und legt für diese eine Förderung mit einer Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten fest. Diese Erleichterungen gelten, bis diese neuen Photovoltaik-Grossanlagen schweizweit eine jährliche Gesamtproduktion von maximal 2 Terawattstunden (TWh) erlauben. Die Änderungen des Energiegesetzes sind befristet bis 2025.
Lorem Ipsum ist ein einfacher Demo-Text für die Print- und Schriftindustrie. Lorem Ipsum ist in der Industrie bereits der Standard Demo-Text seit 1500, als ein unbekannter Schriftsteller eine Hand voll Wörter nahm und diese durcheinander warf um ein Musterbuch zu erstellen. Es hat nicht nur 5 Jahrhunderte überlebt, sondern auch in Spruch in die elektronische Schriftbearbeitung geschafft (bemerke, nahezu unverändert). Bekannt wurde es 1960, mit dem erscheinen von "Letraset", welches Passagen von Lorem Ipsum enhielt, so wie Desktop Software wie "Aldus PageMaker" - ebenfalls mit Lorem Ipsum.
Es ist ein lang erwiesener Fakt, dass ein Leser vom Text abgelenkt wird, wenn er sich ein Layout ansieht. Der Punkt, Lorem Ipsum zu nutzen, ist, dass es mehr oder weniger die normale Anordnung von Buchstaben darstellt und somit nach lesbarer Sprache aussieht. Viele Desktop Publisher und Webeditoren nutzen mittlerweile Lorem Ipsum als den Standardtext, auch die Suche im Internet nach "lorem ipsum" macht viele Webseiten sichtbar, wo diese noch immer vorkommen. Mittlerweile gibt es mehrere Versionen des Lorem Ipsum, einige zufällig, andere bewusst (beeinflusst von Witz und des eigenen Geschmacks)
Glauben oder nicht glauben, Lorem Ipsum ist nicht nur ein zufälliger Text. Er hat Wurzeln aus der Lateinischen Literatur von 45 v. Chr, was ihn über 2000 Jahre alt macht. Richar McClintock, ein Lateinprofessor des Hampden-Sydney College in Virgnia untersuche einige undeutliche Worte, "consectetur", einer Lorem Ipsum Passage und fand eine unwiederlegbare Quelle. Lorem Ipsum komm aus der Sektion 1.10.32 und 1.10.33 des "de Finibus Bonorum et Malorum" (Die Extreme von Gut und Böse) von Cicero, geschrieben 45 v. Chr. Dieses Buch ist Abhandlung der Ethiktheorien, sehr bekannt wärend der Renaissance. Die erste Zeile des Lorem Ipsum, "Lorem ipsum dolor sit amet...", kommt aus einer Zeile der Sektion 1.10.32.
Der Standardteil von Lorem Ipsum, genutzt seit 1500, ist reproduziert für die, die es interessiert. Sektion 1.10.32 und 1.10.33 von "de Finibus Bonorum et Malroum" von Cicero sind auch reproduziert in ihrer Originalform, abgeleitet von der Englischen Version aus von 1914 (H. Rackham)
Es gibt viele Variationen der Passages des Lorem Ipsum, aber der Hauptteil erlitt Änderungen in irgendeiner Form, durch Humor oder zufällige Wörter welche nicht einmal ansatzweise glaubwürdig aussehen. Wenn du eine Passage des Lorem Ipsum nutzt, solltest du aufpassen dass in der Mitte des Textes keine ungewollten Wörter stehen. Viele der Generatoren im Internet neigen dazu, vorgefertigte Stücke zu wiederholen - was es nötig machte einen richtigen Generator zu entwickeln. Wir nutzen ein Wörterbuch aus über 200 Lateinischen Wörter, kombiniert mit einer Handvoll Kunstsätzen, welche das Lorem Ipsum glaubwürdig macht. Das generierte Lorem Ipsum ist außerdem frei von Wiederholungen, Humor oder unqualitativen Wörter etc, ...